Die Brüstungshöhe steht für den Abstand zwischen Fussboden Oberkante bis Unterkante Fensterrahmen. Die Brüstungshöhe eines Fensters richtet sich nach dem Zweck des Raumes sowie den Wohnbedürfnissen. Je nach Höhe verleiht sie dem Raum eine andere Atmosphäre. Bei Brüstungshöhen unter 80 cm müssen ( laut Anordnung ) zusätzliche Absturzsicherungen bzw. Geländern angebracht werden. Die Anordnung gilt nicht im Erdgeschoß.
Die Mindesthöhe von Brüstungen wird für den Privatbereich in der Landesbauordnung (BRD) geregelt. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Mindesthöhen von Brüstungen: Bundesländer (beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz), legen in der Landesbauordnung noch 90 cm Mindesthöhe fest. Die Mehrzahl der Bundesländer legt in der jeweiligen Landesbauordnung eine Mindesthöhe von 100 cm fest. Ab einer Absturzhöhe von 12 m muss die Brüstungshöhe mindestens 110 cm betragen.
Raum Art | Unterkante |
Wohnräume wie Wohnzimmer | ca. 70-90 cm für einen guten Ausblick im Stehen und 40-50 cm im Sitzen |
Arbeitsräume | ca. 90-100 cm damit Tische vor das Fenster gestellt werden können |
Küche | ca. 120-130 cm, damit beim Öffnen des Fensters über einer Arbeitsfläche z.B. Kochfeld / oder Spüle keine Gegenstände im Weg sind |
WC/Bad und Nebenräume | 130-150 cm um keine Einblicke zu ermöglichen |
Kleiderzimmer/Zimmer mit Kleiderablage | 170 cm für Schränke und Ablagen |